Die Diskussion um die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Nach intensiven politischen Debatten soll der Eigenmietwert, der seit Jahrzehnten als fiktives Einkommen von Wohneigentümern besteuert wird, für Haupt- und Zweitwohnsitze abgeschafft werden. Im gleichen Zuge soll die Möglichkeit einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Was genau würde sich durch die Reform ändern, und welche Konsequenzen wären zu erwarten?
Was würde sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ändern?
Hauptwohnsitze
Der Eigenmietwert würde nicht mehr als steuerbares Einkommen berücksichtigt. Wohneigentümer könnten dadurch von einer geringeren steuerlichen Belastung profitieren.
Gleichzeitig würde der Abzug von Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten entfallen, was vor allem höher verschuldete Eigentümer betreffen könnte.
Zweitwohnsitze
Auch für Zweitwohnsitze würde der Eigenmietwert abgeschafft werden, was besonders Eigentümer von Ferienwohnungen entlasten würde.
Allerdings dürften Kantone eigene Steuern für Zweitwohnsitze einführen, was zu höheren Steuern als mit der ehemaligen Eigenmietwertbesteuerung führen könnte.
Renditeliegenschaften
Eigentümer vermieteter Liegenschaften könnten zwar weiterhin Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen, da auch der Mietertrag steuerbar bleibt.
Die Eigentümer könnten durch die quotale Begrenzung aber stärker belastet werden.
Was wären mögliche Konsequenzen der Reform?
Die Abschaffung des Eigenmietwerts könnte folgende Auswirkungen haben:
Entlastung der Eigentümer
Viele Wohneigentümer, insbesondere ältere Personen mit abbezahlten Hypotheken, würden von der Reform profitieren, da ihre steuerliche Belastung deutlich sinken könnte.
Weniger Anreize für Unterhalt
Da Unterhaltskosten für selbstgenutztes Wohneigentum nicht mehr steuerlich abgezogen werden könnten, dürften Investitionen in Renovationen und Sanierungen zurückgehen.
Veränderte Zahlungsbereitschaft
Die Reform könnte den Immobilienmarkt verändern, da neuwertige Liegenschaften gegenüber älteren Objekten bevorzugt würden.
Mit welchen Herausforderungen wäre zu rechnen?
Fairness zwischen Mietern und Eigentümern
Kritiker bemängeln, dass Mieter weiterhin ihre Mietausgaben nicht steuerlich geltend machen könnten, während Eigentümer durch die Reform entlastet würden.
Regionale Unterschiede
Die Einführung kantonaler Objektsteuern könnte zu einem Flickenteppich von Steuerpraktiken bei Zweitwohnsitzen führen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Reform würde Bund und Kantone vor die Herausforderung stellen, die entstehenden Steuerausfälle auszugleichen, ohne andere Steuerzahler zusätzlich zu belasten.
Fazit
Die mögliche Abschaffung des Eigenmietwerts könnte einen historischen Wandel im Schweizer Steuersystem einleiten. Obwohl schuldenfreie Wohneigentümer entlastet würden, bringt die notwendige Abstimmung – die Abschaffung des Eigenmietwerts ist an die Einführung kantonaler Liegenschaftssteuern für Zweitwohnungen gekoppelt – auch Herausforderungen mit sich. So leben rund zwei Drittel der Bevölkerung als Mieter, die möglichen Steuerausfällen kritisch gegenüber stehen werden. Wie sich diese potenziellen Änderungen langfristig auf den Immobilienmarkt auswirken würden, bleibt abzuwarten.